Grundlehrgang “Herstellen von Explosivstoffen”
Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Tage und der Lehrgangsinhalt orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und gliedert sich in einen theoretischen und einen kleineren praktischen Teil mit anschließender staatlicher Prüfung. (Fachkunde gem. §9 SprengG)
Hierbei werden u.a. die erforderlichen Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, des Sprengstoffgesetzes und dessen Verordnungen, Aufbewahrungs- und Beförderungsvorschriften, Chemikalienrecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Produkthaftungsrecht sowie der Umgang mit Explosivstoffen beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen und Vernichten und die Berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen vermittelt.
Weitere Lehrgangsinhalte sind der Aufbau, Funktion und die Wirkungsweisen von Explosivstoffen mit praktischen Vorführungen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:
von Explosivstoffen einschließlich Zündmitteln, Anzündmitteln sowie zu deren Herstellung notwendiger explosionsgefährlicher Stoffe.
Zulassungsvoraussetzungen:
Bei Problemen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Zielgruppe:
Inhaber und Mitarbeiter von Unternehmen, die Explosivstoffe herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen..
Preis:
1150,- Euro (Preis 2026: 1.250,- €)
(inkl. Lehrbuch bzw. Handouts, Getränke, Pausen-Snacks, Mittagessen, Prüfungsgebühren)
Die individuelle Betreuung unserer Lehrgangsteilnehmer ist für uns sehr wichtig. Da nach unserer Erfahrung effektives Arbeiten nur in kleinen Gruppen möglich ist, begrenzen wir die Anzahl der Teilnehmer auf 15 Personen.
Kommende Termine für den Lehrgang: